Stand: 25. Oktober 2026 · Bedingungen für Coaches: Version 2026-10-25.1
1. Anbieter
Rent A Gym Davos
Mattastrasse 2
7270 Davos Platz
Schweiz
E-Mail: rentagymdavos@gmail.com
Telefon: +41 79 790 72 70
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Räumlichkeiten, Einrichtungen und Dienstleistungen von Rent A Gym.
Mit der Buchung einer Session bestätigt die Kundin oder der Kunde, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Für freigegebene Coaches gelten zusätzlich die besonderen Coach-Bedingungen in Ziffer 33. Sie werden vor jeder erstmaligen oder erneuten Veröffentlichung des Coach-Profils ausdrücklich bestätigt. Für den jeweiligen Gym-Slot gelten die bei seiner Buchung akzeptierten Bedingungen; bestehende Buchungen werden durch spätere Änderungen nicht rückwirkend geändert.
3. Angebot
Rent A Gym ist ein unbetreutes Fitnessstudio mit zeitlich begrenzten Trainingseinheiten.
Folgende Session-Arten werden angeboten:
Private Session
Exklusive Nutzung des gesamten Gyms
Maximale Belegung: 6 Trainierende; bei genehmigtem Coaching zusätzlich ein Coach gemäss Abschnitt 20.
Dauer: 90 Minuten
Shared Session
Gemeinsame Nutzung mit anderen Kund:innen
Maximale Gesamtbelegung: 6 Trainierende; bei genehmigtem Coaching zusätzlich ein Coach gemäss Abschnitt 20.
Jede trainierende Person benötigt einen gültig gebuchten Platz. Bei genehmigtem Coaching bucht der Coach die Plätze seiner Kunden nach Ziffer 33. Ausgenommen ist die in Ziffer 20 geregelte Mitbenutzung durch Plan H Physio.
Dauer: 90 Minuten
Gruppen mit mehr als 6 Personen benötigen eine vorgängige individuelle Vereinbarung mit Rent A Gym.
4. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Buchung und vollständigem Zahlungseingang zustande.
Rent A Gym behält sich das Recht vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu stornieren.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise.
Akzeptierte Zahlungsmittel:
Visa
Mastercard
Apple Pay
Google Pay
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
6. Buchungen, Stornierungen und Rückerstattungen
Buchungen sind verbindlich.
Eine Stornierung, Umbuchung oder Rückerstattung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei Krankheit oder Unfall, kann Rent A Gym gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach eigenem Ermessen eine Umbuchung, Gutschrift oder Rückerstattung gewähren.
Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Für die Stornierung eines vom Coach gebuchten Gym-Slots wegen Krankheit oder Unfall eines Kunden gilt vorrangig die besondere Gutscheinregelung in Ziffer 33. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
Kann eine gebuchte Session aufgrund eines nachweislichen Fehlers des Zutrittssystems nicht genutzt werden und war Rent A Gym während der gebuchten Session trotz angemessener Kontaktversuche nicht erreichbar, erhält die Kundin oder der Kunde eine vollständige Rückerstattung oder auf Wunsch eine gleichwertige Ersatzsession.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Rückerstattungen aufgrund technischer Störungen erfolgen ausschliesslich dann, wenn die gebuchte Session nachweislich nicht genutzt werden konnte.
Technische Probleme sind während der gebuchten Session unverzüglich zu melden.
Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn die Session trotz technischer Störungen ganz oder teilweise genutzt werden konnte.
7. Zutritt und Türcodes
Nach erfolgreicher Buchung erhält die Kundin oder der Kunde einen Zutrittscode.
Der Zutrittscode funktioniert ausschliesslich während der gebuchten Session und verliert danach automatisch seine Gültigkeit.
Der Zutritt vor Beginn der gebuchten Session ist ausgeschlossen.
Verspätetes Erscheinen berechtigt weder zu einer Verlängerung noch zu einer Verschiebung der Session.
Bei Problemen mit dem Zutrittssystem ist Rent A Gym unverzüglich zu kontaktieren.
Rent A Gym bemüht sich um eine schnellstmögliche Unterstützung, kann jedoch keinen jederzeit verfügbaren Sofortsupport garantieren.
8. Zutrittsregelung Shared Session
Bei Shared Sessions ist der Zutrittscode persönlich und nicht übertragbar.
Die Weitergabe des Zutrittscodes an Dritte ist untersagt. Ausgenommen ist die vertrauliche Weitergabe durch einen genehmigten Coach an seinen für genau diese Shared-Session gebuchten Kunden gemäss Ziffer 33.
Jede trainierende Person benötigt einen gültig gebuchten Platz; beim genehmigten Coaching bucht der Coach den Kundenplatz. Der genehmigte Coach benötigt keinen eigenen Trainingsplatz. Die Mitbenutzung durch Plan H Physio richtet sich nach Ziffer 20.
9. Zutrittsregelung Private Session
Bei einer Private Session darf der Zutrittscode an die teilnehmenden Personen der gebuchten Session weitergegeben werden.
Die buchende Person gilt als verantwortliche Hauptperson der Session und muss während der gesamten Nutzung des Gyms anwesend sein.
Die buchende Person verpflichtet sich, sämtliche teilnehmenden Personen über die geltenden AGB, die Hausordnung und die Sicherheitsbestimmungen zu informieren.
Die maximale Zahl von 6 Trainierenden darf nicht überschritten werden. Ein gemäss Abschnitt 20 genehmigter Coach zählt nicht zu diesen sechs Trainingsplätzen.
Die buchende Person ist dafür verantwortlich, dass sämtliche teilnehmenden Personen die AGB und die Hausordnung einhalten.
Verstösse gegen die AGB oder die Hausordnung durch teilnehmende Personen können der buchenden Person zugerechnet werden.
Verursacht eine teilnehmende Person einen Schaden und kann diese Person nicht identifiziert werden, ist Rent A Gym berechtigt, die buchende Person als Ansprechpartnerin für die Schadenabwicklung heranzuziehen.
10. Missbrauch des Zutrittssystems
Insbesondere untersagt sind:
Weitergabe eines Shared-Session-Zutrittscodes an Dritte ausserhalb der ausdrücklich erlaubten Coach-Weitergabe nach Ziffer 33
Nutzung des Gyms ohne gültige Buchung, ausgenommen die in Ziffer 20 geregelte Mitbenutzung durch Plan H Physio
Überschreiten der maximal zulässigen Personenzahl
Manipulation des Zutrittssystems
Missbrauch technischer Einrichtungen
Umgehung des Buchungssystems
Bei Verstössen kann Rent A Gym eine Vertragsstrafe von CHF 500 pro Vorfall erheben.
Zusätzlich bleiben Schadenersatzforderungen ausdrücklich vorbehalten.
Rent A Gym kann betroffene Personen mit sofortiger Wirkung von der weiteren Nutzung ausschliessen.
Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
11. Altersbestimmungen
Die Nutzung des Gyms ist Personen ab 18 Jahren gestattet.
Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren dürfen das Gym nur mit schriftlicher Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person nutzen.
Rent A Gym kann jederzeit einen entsprechenden Nachweis verlangen.
Personen unter 16 Jahren ist die Nutzung des Gyms nicht gestattet.
12. Gesundheit und Eigenverantwortung
Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko.
Jede Nutzerin und jeder Nutzer bestätigt mit der Buchung, körperlich und gesundheitlich in der Lage zu sein, die angebotenen Trainingsmöglichkeiten sicher zu nutzen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Unsicherheiten wird empfohlen, vor der Nutzung ärztlichen Rat einzuholen.
Rent A Gym führt keine medizinischen oder gesundheitlichen Kontrollen durch.
13. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig wird die Haftung von Rent A Gym ausgeschlossen.
Die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit bleibt vorbehalten.
Insbesondere haftet Rent A Gym nicht für:
Trainingsunfälle
Verletzungen
gesundheitliche Beschwerden
Überlastungen
Diebstahl
Verlust persönlicher Gegenstände
Beschädigung persönlicher Gegenstände
technische Störungen
Stromausfälle
Internetausfälle
Betriebsunterbrüche
höhere Gewalt
Die Nutzung sämtlicher Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung.
14. Geräte und Sicherheit
Sämtliche Geräte dürfen ausschliesslich bestimmungsgemäss verwendet werden.
Sicherheitsvorrichtungen, Sicherungseinrichtungen und technische Einrichtungen dürfen weder entfernt noch manipuliert werden.
Übungen mit erhöhtem Verletzungsrisiko erfolgen auf eigene Verantwortung.
Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, Geräte nach Gebrauch ordnungsgemäss zu hinterlassen.
15. Beschädigungen und Schadenersatz
Die Kundinnen und Kunden verpflichten sich, sämtliche Einrichtungen, Geräte und Räumlichkeiten sorgfältig zu behandeln.
Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden haftet die verursachende Person vollumfänglich.
Wer Einrichtungen, Geräte, Inventar, Zutrittssysteme oder andere Bestandteile des Gyms beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht, haftet für sämtliche Reparatur-, Wiederbeschaffungs-, Ausfall- und Folgekosten.
Rent A Gym behält sich die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche sowie die Erstattung einer Strafanzeige ausdrücklich vor.
16. Nutzungsdauer
Die gebuchte Session endet zum gebuchten Zeitpunkt.
Das Gym ist spätestens zum Ende der Session vollständig zu verlassen.
Wer die gebuchte Nutzungsdauer überschreitet, kann mit einer Umtriebsentschädigung von CHF 50 pro angefangene 15 Minuten belastet werden.
Weitergehende Schäden und Kosten bleiben vorbehalten.
17. Hausordnung
Alle Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich:
Geräte sachgemäss zu benutzen
Gewichte nach Gebrauch zurückzuräumen
Räumlichkeiten sauber zu hinterlassen
andere Personen respektvoll zu behandeln
die maximale Personenzahl einzuhalten
Nicht erlaubt sind:
Rauchen
Konsum illegaler Substanzen
Training unter Einfluss von Alkohol
Training unter Einfluss berauschender Mittel
aggressives Verhalten
Belästigung anderer Personen
mutwillige Beschädigungen
übermässige Lärmbelästigung
Mitbringen von Tieren
Essen und Getränke sind erlaubt.
Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen.
Abfälle sind ordnungsgemäss zu entsorgen.
Das Training ist ausschliesslich mit geeigneter Sportbekleidung und sauberen Sportschuhen gestattet.
Gym Rules vor deinem Besuch lesen ↗18. Reinigungskosten
Aussergewöhnliche Reinigungsarbeiten aufgrund übermässiger Verschmutzungen können der verursachenden Person nach Aufwand, mindestens jedoch mit CHF 100, in Rechnung gestellt werden.
19. Musik
Die Musikanlage des Gyms darf ausschliesslich während einer Private Session über die App genutzt werden. Bei Shared Sessions steht sie nicht zur Verfügung.
Die Lautstärke der Musikanlage ist zur Begrenzung der Lärmbelastung gezielt geregelt. Diese Regelung darf nicht umgangen werden.
Selbst mitgebrachte Lautsprecher und Soundanlagen dürfen wegen der Lärmbelastung nicht verwendet werden.
Bei wiederholten Verstössen kann Rent A Gym geeignete Massnahmen ergreifen.
20. Coaching, Personal Training und Kooperation mit Plan H Physio
Personal Coaching und Personal Training im Gym sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Rent A Gym gestattet. Ohne diese Zustimmung sind sie sowohl in Shared Sessions als auch in Private Sessions nicht erlaubt.
Die Buchung einer Session berechtigt für sich allein nicht dazu, im Gym Personal Coaching oder Personal Training anzubieten oder durchzuführen. Interessierte Kundinnen und Kunden können Coaching über unsere Coaching-Seite anfragen. Coaches müssen eine Zusammenarbeit vorab mit Rent A Gym vereinbaren; eine Anfrage oder Bewerbung gilt noch nicht als Zustimmung.
Bei genehmigtem Coaching zählt der Coach nicht zu den maximal sechs Trainierenden und benötigt keinen eigenen Trainingsplatz. In einer Shared Session ist ausschliesslich 1:1-Coaching zulässig: Die Kundin oder der Kunde belegt einen der sechs Trainingsplätze. Bis zu fünf weitere Personen können regulär trainieren. Pro Zeitraum darf im Gym nur ein Coaching stattfinden, unabhängig vom Coach; dies gilt auch bei zeitlichen Überschneidungen.
In einer Private Session ist genehmigtes Coaching mit einer bis sechs Kundinnen und Kunden plus einem Coach möglich. Gruppencoaching mit zwei bis sechs Kundinnen und Kunden ist ausschliesslich in einer Private Session gestattet; das gesamte Gym wird dafür exklusiv reserviert.
Für Coaching-Anfragen mit Wunschtermin gilt: Der Termin muss beim Absenden mindestens 72 Stunden in der Zukunft liegen und darf höchstens vier Wochen im Voraus gewählt werden. Eine reguläre Anfrage für einen vom Coach angebotenen Termin reserviert ab dem Absenden für 24 Stunden einen Trainingsplatz bei Shared beziehungsweise das gesamte Gym bei Private sowie den Coaching-Platz. Bei Ablehnung oder Ablauf der Frist wird die Reservierung aufgehoben. Individuelle Anfragen reservieren keinen Platz, auch wenn ein Wunschdatum angegeben wird. Beim Buchen wird die Verfügbarkeit erneut geprüft. Eine bereits gestartete Zahlung wird vor einer Freigabe abgeglichen. Die Anfrage und die Reservierung sind noch keine bestätigte Buchung oder Zahlungsbestätigung. Bei einem neuen regulären Terminvorschlag beginnt nach dem Absenden eine neue Reservierungsfrist von 24 Stunden.
Die Regeln zu Coach-Profilen, Gym-Preisen, Kundenzahlungen, Zutritt, Verantwortung und zur Stornierung mit Arztzeugnis sind in Ziffer 33 geregelt. Coaches können freie Slots auch ohne vorherige Kundenanfrage kurzfristig bis vier Wochen im Voraus buchen; die 72-Stunden-Vorlaufzeit gilt nur für Kundenanfragen.
Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der Trainer:innen.
Rent A Gym arbeitet mit Plan H Physio (Hielke), der Physiotherapiepraxis direkt nebenan, zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation darf Plan H Physio das Gym gemeinsam mit eigenen Kundinnen und Kunden ohne reguläre Session-Buchung mitbenutzen.
Diese Mitbenutzung ist während einer Private Session ausgeschlossen und nur zulässig, wenn vor dem Zutritt höchstens vier Personen im Gym anwesend sind. Einschliesslich der behandelnden Person und ihrer Kundinnen oder Kunden dürfen sich während der Mitbenutzung insgesamt nie mehr als sechs Personen im Gym aufhalten.
Plan H Physio hat die Belegung vor und während der Mitbenutzung zu berücksichtigen. Gebuchte Sessions haben Vorrang. Die Mitbenutzung muss rechtzeitig beendet werden, wenn andernfalls die Höchstzahl von sechs Personen überschritten würde, sowie spätestens vor Beginn einer Private Session.
21. Firmen- und Gruppenbuchungen
Firmen dürfen das Gym buchen.
Für Gruppen mit mehr als 6 Personen ist vorab eine individuelle Anfrage erforderlich.
Für Gruppen wird grundsätzlich die Buchung einer Private Session empfohlen.
22. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich erlaubt.
Die Persönlichkeitsrechte anderer Personen sind jederzeit zu respektieren.
Personen dürfen ohne deren ausdrückliche Zustimmung weder identifizierbar aufgenommen noch veröffentlicht werden.
Die Nutzerinnen und Nutzer sind selbst für die Einhaltung aller datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.
23. Videoüberwachung
Zur Sicherheit von Personen, Räumlichkeiten und Inventar wird das Gym videoüberwacht.
Die Aufzeichnungen werden ausschliesslich zu Sicherheitszwecken verwendet.
Die Aufnahmen werden grundsätzlich für maximal 14 Tage gespeichert und anschliessend automatisch gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe für eine längere Speicherung bestehen.
Rent A Gym ist berechtigt, Videoaufnahmen, Zutrittsprotokolle und Buchungsdaten auszuwerten, sofern dies zur Aufklärung von Schäden, Missbrauchsfällen, Vertragsverletzungen oder strafbaren Handlungen erforderlich ist.
24. Notfälle
Im Gym befindet sich ein Notfallset.
Bei medizinischen Notfällen ist unverzüglich die zuständige Rettungsorganisation zu alarmieren.
Zusätzlich kann Rent A Gym unter folgender Telefonnummer kontaktiert werden:
Das Vorhandensein eines Notfallsets ersetzt keine medizinische Betreuung.
25. Brandschutz und Sicherheitseinrichtungen
Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscher und technische Sicherheitseinrichtungen dürfen weder blockiert noch manipuliert werden.
Sämtliche Sicherheitsanweisungen sind einzuhalten.
26. Missbrauch von Notfalleinrichtungen
Die missbräuchliche Verwendung von Notfalleinrichtungen oder das vorsätzliche Auslösen von Fehlalarmen ist untersagt.
Sämtliche daraus entstehenden Kosten werden der verursachenden Person vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
27. Ausschluss vom Betrieb
Rent A Gym ist berechtigt, Personen bei Verstössen gegen diese AGB oder die Hausordnung jederzeit von der Nutzung auszuschliessen.
Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
28. Datenschutz
Personendaten werden gemäss den geltenden Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) bearbeitet.
Weitere Informationen sind der separaten Datenschutzerklärung von Rent A Gym zu entnehmen.
29. Änderungen der AGB
Rent A Gym kann diese AGB jederzeit anpassen.
Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Version.
30. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
31. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand Davos, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
32. Mehrfachkarten: Gültigkeit und Reaktivierung
Mehrfachkarten sind ein Jahr ab dem Datum der ersten bestätigten Session gültig, die mit der Karte bezahlt wird. Massgebend ist der Trainingstermin, nicht der Tag der Buchung. Kauf und Übernahme einer Geschenk-Karte starten die Laufzeit noch nicht. Das konkrete Gültigkeitsdatum wird im Mitgliederbereich angezeigt. Für individuell ausgestellte Karten gelten die ausdrücklich vereinbarten Gültigkeitsdaten.
Nach Ablauf der Gültigkeit können mit der Karte zunächst keine weiteren Sessions gebucht werden. Verbleibende Eintritte werden dadurch nicht gelöscht.
Abgelaufene Mehrfachkarten mit Restguthaben können auf Anfrage kostenlos reaktiviert werden. Die Anfrage muss innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der ersten bestätigten Session mit dieser Karte bei rentagymdavos@gmail.com eingehen. Bitte gib die Karte und dein Mitgliedskonto an.
Bei einer Reaktivierung bleiben die verbleibenden Eintritte erhalten. Die Karte wird für ein weiteres Jahr ab der Reaktivierung freigeschaltet. Innerhalb der genannten Fünfjahresfrist kann die Reaktivierung bei erneutem Ablauf nochmals beantragt werden. Die Fünfjahresfrist betrifft den Eingang der Anfrage; eine bereits zugesagte neue Laufzeit wird dadurch nicht verkürzt.
Zwingende gesetzliche Ansprüche und gesetzliche Verjährungsregeln bleiben unberührt. Diese Regelung verkürzt keine zwingend anwendbaren gesetzlichen Fristen.
33. Besondere Bedingungen für Coaches
Freigabe und Veröffentlichung: Coaching ist nur mit ausdrücklicher Freigabe von Rent A Gym erlaubt. Die Freigabe ist persönlich und darf nicht an andere Trainer weitergegeben werden. Vor jeder Veröffentlichung oder Wiederveröffentlichung bestätigt der angemeldete Coach aktiv die gesamten AGB einschliesslich dieser Coach-Bedingungen. Rent A Gym dokumentiert Mitgliedskennung, Zeitpunkt, AGB-Version und Profilversion im bestehenden Coach-Datensatz. Die Veröffentlichung selbst ist kostenlos und löst keine Slot-Buchung aus.
Getrennte Vertragsverhältnisse: Der Coach bucht die Gym-Nutzung im eigenen Namen und bezahlt Rent A Gym den angezeigten Gym-Preis. Die Coaching-Leistung vereinbaren und verrechnen Coach und Kunde separat direkt miteinander. Rent A Gym ist weder Anbieter noch Zahlungsempfänger der Coaching-Leistung und garantiert weder Trainingsresultate noch die Zahlung des Kunden. Die eigene Verantwortung von Rent A Gym für die vereinbarte Gym-Nutzung und zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
Gym-Preise pro 90 Minuten: Shared mit einem Kunden kostet CHF 50. Private kostet mit einem Kunden CHF 110, mit zwei Kunden CHF 120, mit drei Kunden CHF 130, mit vier Kunden CHF 140, mit fünf Kunden CHF 150 und mit sechs Kunden CHF 160. Der Coach zählt nicht zur Kundenzahl. Massgebend ist der vor Abschluss der jeweiligen Buchung angezeigte Gesamtpreis. Änderungen gelten nicht rückwirkend für bestätigte Buchungen.
Coaching-Preise und Kundeninformation: Der Coach nennt den Kunden vor der Vereinbarung einen transparenten Coaching-Gesamtpreis, den Leistungsumfang sowie seine Zahlungs- und Absagebedingungen. Die im Angebot ausgewiesenen Coaching-Preise sind Gesamtpreise für die gewählte Session und Kundenzahl, keine Zuschläge pro Person. Der Coach regelt Rechnungen, Zahlungsprobleme, Beschwerden und allfällige Rückzahlungen seiner Coaching-Leistung selbst. Der Gym-Preis bleibt unabhängig davon geschuldet, ob der Kunde den Coach bezahlt oder am Termin erscheint.
Buchung und Kapazität: Eine reguläre Kundenanfrage für einen vom Coach angebotenen Termin reserviert für 24 Stunden einen Trainingsplatz bei Shared beziehungsweise das gesamte Gym bei Private sowie den Coaching-Platz gemäss Ziffer 20. Der Coach muss innerhalb dieser Frist bestätigen und buchen. Bei Ablehnung oder Ablauf der Frist wird die Reservierung aufgehoben; eine bereits gestartete Zahlung wird vor der Freigabe abgeglichen. Individuelle Anfragen reservieren keinen Platz, auch wenn ein Wunschdatum angegeben wird. Die Verfügbarkeit wird vor der Gym-Buchung erneut geprüft; erst eine erfolgreich bestätigte Gym-Buchung mit bestätigter Zahlung berechtigt zur Nutzung. Shared-Coaching ist nur mit einem Kunden möglich; dieser belegt einen von höchstens sechs Trainingsplätzen. Im selben Zeitraum ist höchstens ein Coaching zulässig. Coaching mit zwei bis sechs Kunden ist nur in einer Private Session möglich. Private umfasst höchstens sechs Kunden plus einen genehmigten Coach.
Zutritt und Betreuung: Bei bestätigten Coachinganfragen über unsere Website erhält die anfragende Person den Termin und den aktivierten Türcode automatisch per Mail und in ihrem Kundenprofil. Bei direkten Buchungen des Coaches gibt der Coach den Türcode rechtzeitig und vertraulich an seine Kunden weiter. Falls weitere Personen an einer Private Session teilnehmen, stellt der Coach sicher, dass auch sie die nötigen Zutrittsinformationen erhalten. Die Weitergabe ist ausschliesslich an die Kunden der gebuchten Session erlaubt. In Shared ist dies nur der eine gebuchte Kunde. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an andere Personen ist untersagt. Der Coach ist während des gesamten Coachings anwesend, informiert seine Kunden über Hausordnung, Altersgrenzen, Sicherheit und gebuchte Zeiten und sorgt für pünktliches Betreten und Verlassen. Der Code gilt ausschliesslich während des gebuchten Slots. Zutrittsprobleme meldet der Coach unverzüglich an Rent A Gym.
Verbindliche Gym-Slots: Bestätigte Coach-Buchungen sind verbindlich; eine ordentliche Stornierung oder Umbuchung sowie eine Auszahlung wegen Nichtteilnahme sind ausgeschlossen. Ein Absagen oder Nichterscheinen des Kunden, fehlende Kundenzahlungen oder das Pausieren beziehungsweise Entfernen eines Profils heben eine bestätigte Gym-Buchung nicht auf. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
Arztzeugnis-Ausnahme mit Gutschein: Kann mindestens ein Kunde aus medizinischen Gründen am gebuchten Termin nicht teilnehmen, kann der Coach die gesamte betroffene Session bis spätestens 24 Stunden vor ihrem Beginn zur Stornierung anmelden. Die Anfrage mit Buchungsreferenz und einem Arztzeugnis, das die Nichtteilnahme am betroffenen Datum belegt, muss bis zu diesem Zeitpunkt bei rentagymdavos@gmail.com eingehen. Nach Prüfung bestätigt Rent A Gym die Stornierung und stellt dem Coach manuell einen Gutschein über den gesamten tatsächlich bezahlten Gym-Preis aus, zum Beispiel CHF 50 für einen Shared-Slot. Eine Auszahlung erfolgt bei dieser Ausnahme nicht. Auch bei einer Gruppe bezieht sich die Gutschrift auf den gesamten stornierten und nicht genutzten Gym-Slot. Es gibt keine automatische Stornierung oder Gutscheinausstellung; die Durchführung erfolgt durch Rent A Gym. Die Abrechnung der Coaching-Leistung und allfällige Kundenerstattungen regelt der Coach separat.
Arztzeugnisse und Vertraulichkeit: Erforderlich sind nur die Identifikation des betroffenen Kunden, das relevante Datum und die ärztliche Bestätigung der Nichtteilnahme; eine Diagnose oder Krankengeschichte ist nicht erforderlich. Unnötige Angaben sind zu schwärzen. Der Coach übermittelt Gesundheitsdaten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des betroffenen Kunden; alternativ kann dieser den Nachweis unter Angabe der Buchungsreferenz selbst an Rent A Gym senden. Rent A Gym verwendet den Nachweis ausschliesslich zur Prüfung der Ausnahme und einer allfälligen damit zusammenhängenden Streitigkeit und löscht ihn, sobald dieser Zweck erfüllt ist und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Qualifikation und Versicherung: Der Coach bietet nur Leistungen an, für die er fachlich qualifiziert und gegebenenfalls gesetzlich zugelassen ist. Angaben zu Ausbildung und Erfahrung müssen zutreffen und auf Verlangen belegt werden. Der Coach unterhält einen für seine Tätigkeit und das Training in fremden Räumen ausreichenden Berufshaftpflichtschutz und weist diesen auf Verlangen nach. Er prüft eine sichere, an den Kunden angepasste Trainingsgestaltung, erklärt die Geräte, beaufsichtigt die Übungen und bricht unsichere Übungen ab. Eine Coach-Freigabe ersetzt keine fachliche Zulassung oder Versicherungsprüfung.
Organisation und Eigenverantwortung: Der Coach organisiert seine Coaching-Leistung eigenverantwortlich und erfüllt die für seine tatsächliche Tätigkeit geltenden steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und gewerblichen Pflichten. Die rechtliche Einordnung der Zusammenarbeit richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen und zwingendem Recht, nicht allein nach der Bezeichnung als Coach.
Kundendaten und Profilinhalte: Der Coach verwendet übermittelte Kontaktdaten und Nachrichten nur zur Bearbeitung und Durchführung des angefragten Coachings. Werbung oder eine anderweitige Weitergabe bedürfen einer eigenständigen zulässigen Grundlage. Daten sind vertraulich zu behandeln, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und zu löschen, sobald sie nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflicht besteht. Der Coach stellt sicher, dass er seine Profiltexte, Qualifikationsangaben und Bilder veröffentlichen darf; fremde Personen dürfen nicht ohne erforderliche Zustimmung abgebildet werden.
Sicherheit, Schäden und Grenzen der Verantwortung: Der Coach trägt die Verantwortung für seine fachgerechte Coaching-Leistung und für von ihm schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Regeln. Rent A Gym übernimmt keine Verantwortung für eigenständige Leistungs-, Preis- oder Zahlungsvereinbarungen zwischen Coach und Kunde. Die Haftung für eigene Pflichtverletzungen, rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit sowie weitere zwingende gesetzliche Ansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen. Defekte Geräte dürfen nicht weiterbenutzt werden; Schäden und sicherheitsrelevante Vorfälle sind unverzüglich zu melden.
Pausieren und Entzug der Freigabe: Ein pausiertes Profil erhält keine neuen Anfragen über die öffentliche Coach-Auswahl. Bestehende Verpflichtungen bleiben bestehen. Bei falschen Angaben, fehlenden erforderlichen Nachweisen oder Verstössen gegen Sicherheits- oder Nutzungsregeln kann Rent A Gym das Profil sperren und die Coaching-Freigabe entziehen. Bereits bezahlte, deswegen nicht durchführbare Sessions werden im Einzelfall nach den vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen abgewickelt; zwingende Ansprüche werden nicht durch einen pauschalen Ausschluss aufgehoben.